
Rührstäbchen aus Bambus, kompostierbar, für Kaffee und Heißgetränke
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| Menge (VE) | Preis je VE (Brutto) | Netto je VE | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 1 VE | €9,52 | €8,00 | |
| ab 2 VE | €9,24 | €7,76 | −2,9 % |
| ab 7 VE | €9,05 | €7,61 | −4,9 % |
| ab 15 VE | €8,57 | €7,20 | −9,9 % |
Preise je Verpackungseinheit (VE) · 1000 Stück. Brutto ist der maßgebliche Endpreis; netto dient der Information. Die Staffel gilt je Artikel – die Menge verschiedener Artikel wird nicht zusammengerechnet. Für individuelle Mengen: einfach ein Angebot anfordern.
Auf einen Blick
- 14 cm lang
- Bambus, unbeschichtet
- Für 200 ml bis 400 ml
- 1000 Stück je Einheit
Gesetzliches Rundum-sorglos-Paket
Lizenzen und Abgaben für unsere Ware übernehmen wir.
- Systembeteiligung — von uns lizenziert Ware, die Sie bei uns kaufen, müssen Sie nicht selbst lizenzieren — das ist bereits erledigt (§ 7 Abs. 2 VerpackG). Verpackungsregister LUCID, Reg.-Nr. DE4820719618161.
- Duales System — Noventiz Die Systembeteiligung läuft über Noventiz. Die Verpackungsmengen werden dort jährlich gemeldet und lizenziert.
- Einwegkunststofffonds — Abgabe im Preis Registriert unter DIVID H-428DCF-DE. Die Sonderabgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz ist in unseren Preisen enthalten — es kommt nichts nach.
- EUDR — Sorgfaltserklärungen liegen vor Für die betroffenen Papier- und Kartonartikel liegen Sorgfaltserklärungen nach der EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) vor.
- PPWR — alle geltenden Pflichten erfüllt Wir erfüllen die Pflichten der EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40), die seit dem 12.08.2026 gelten.
Hersteller / EU-Verantwortlicher: Ecoware GmbH & Co. KG, Schwachhauser Heerstraße 266B, 28359 Bremen
Spezifikationen
| Material | Bambus |
|---|---|
| Beschichtung | unbeschichtet |
| Größe / Maße | 14cm |
Am Becher
Umrühren, ohne nachzufassen
Zucker und Milch sinken im To-Go-Becher nach unten und müssen bis zum Boden eingerührt werden. Mit 14 cm reicht das Stäbchen auch in einem hohen Becher tief genug und verschwindet nicht in der Schaumkrone. Nach dem Rühren kann es im Becher bleiben, bis der Gast den Deckel aufsetzt.
Machart
Bambus, unbeschichtet
Das Stäbchen besteht aus Bambus und ist unbeschichtet, es kommt also weder eine Lackschicht noch eine Folie dazu. Das flache Profil liegt zwischen zwei Fingern und rollt auf der Theke nicht weg. Das angeschrägte Ende erleichtert das Herausziehen aus dem Bündel.
Länge prüfen
14 cm für Becher von 200 bis 400 ml
Angegeben ist das Stäbchen für Becher von 200 ml bis 400 ml, und dafür ist die Länge von 14 cm ausgelegt. Bei kleineren Espressobechern steht es weit über, bei deutlich höheren Bechern reicht es nicht mehr bis auf den Boden. Wer beides ausschenkt, plant die Länge nach dem größten Becher der Karte.
An der Station
1000 Stück für die Selbstbedienung
An der Selbstbedienungsstation neben Zucker und Milch bedient sich der Gast selbst, und mancher nimmt mehr als ein Stäbchen. Mit 1000 Stück je Einheit ist der Nachschub für die Station in einer Bestellposition abgedeckt. Aufrecht in einem Becher angeboten, greift der Gast nur das obere Ende an.
Wofür Du sie einsetzt
- Kaffee, Tee, Säfte und Smoothies umrühren – für heiße und kalte Getränke geeignet
- An der Ausgabe im Café, in der Rösterei und an der Kaffeebar
- An der Selbstbedienungsstation neben Zucker und Milch
- Im To-Go-Verkauf, wo der Gast erst unterwegs umrührt
Rührstäbchen aus Kunststoff sind nicht mehr zulässig
Getränke-Rührstäbchen aus Einwegkunststoff dürfen in der EU seit Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grundlage ist die Einwegkunststoff-Richtlinie (EU) 2019/904, in Deutschland umgesetzt durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung.
Für Deinen Betrieb heißt das: Der Rührer am Tresen muss aus einem anderen Material kommen. Bambus ist eine der Ausführungen, die dafür in Frage kommen.
Maße und Passung
- 14 cm lang, flaches Profil mit abgerundetem Ende
- Abgestimmt auf Becher von 200 ml bis 400 ml
- Reicht auch im hohen Becher bis zum Boden, statt in der Schaumkrone zu verschwinden
- Flach genug, um neben dem Trinkdeckel im Becher zu bleiben
Material, Ausgabe und Lagerung
- Bambus, unbeschichtet
- 1000 Stück je Einheit – eine Menge, die auch an einer stark frequentierten Station eine Weile hält
- Trocken lagern, damit die Stäbchen keine Feuchtigkeit ziehen
- An der Selbstbedienungsstation aufrecht in einem Becher anbieten, dann greift der Gast nur das obere Ende
Produktbeschreibung
Rührstäbchen aus Bambus für Kaffee, Tee und kalte Getränke: 14 cm lang, flach geschnitten und unbeschichtet. In Cafés, Röstereien und im To-Go-Verkauf liegen sie an der Ausgabe oder an der Selbstbedienungsstation neben Zucker und Milch bereit.
- Aus Bambus, unbeschichtet
- 14 cm lang – abgestimmt auf Becher von 200 ml bis 400 ml
- Flaches Profil mit abgerundetem Ende
- Für heiße und kalte Getränke geeignet
- 1000 Stück je Einheit
Getränke-Rührstäbchen aus Einwegkunststoff dürfen in der EU seit Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden; die Einwegkunststoff-Richtlinie (EU) 2019/904 ist in Deutschland über die Einwegkunststoffverbotsverordnung umgesetzt. Wer Kaffee zum Mitnehmen ausgibt, braucht den Rührer also in einer Ausführung aus einem anderen Material – Bambus ist eine davon.
Ob Kaffeebar, Rösterei oder Café: Die Stäbchen eignen sich für Kaffee, Tee, Säfte und Smoothies. Mit 14 cm reichen sie auch in einem 400-ml-Becher bis zum Boden und verschwinden nicht in der Schaumkrone. Trocken gelagert bleiben sie formstabil und lassen sich einzeln aus dem Bündel ziehen.
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Häufige Fragen
Für welche Becher sind die Rührstäbchen geeignet?
Sie sind auf Becher von 200 ml bis 400 ml abgestimmt und lassen sich für heiße wie für kalte Getränke verwenden.
Woraus bestehen die Rührstäbchen?
Aus Bambus. Die Stäbchen sind unbeschichtet und 14 cm lang.
Wie viele Stäbchen enthält eine Einheit?
Eine Einheit enthält 1000 Stück.
Warum kein Rührstab aus Kunststoff?
Getränke-Rührstäbchen aus Einwegkunststoff dürfen in der EU seit Juli 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grundlage ist die Einwegkunststoff-Richtlinie (EU) 2019/904, in Deutschland umgesetzt durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung.
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