PPWR einfach erklärt: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für dich als Gastronom bedeutet

TL;DR: Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt ab dem 12. August 2026 in ganz Europa – automatisch, ohne dass Deutschland ein eigenes Gesetz beschließen muss. Für dich als Gastronom kommen die Pflichten gestaffelt: Erst geht es um Schadstoffe und Nachweise, ab 2027 um „Bring dein eigenes Gefäß mit“, ab 2028 um Mehrwegangebote und ab 2030 um konkrete Verbote bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, was ab wann auf dich zukommt – ohne Juristendeutsch.

Die PPWR verändert, wie du Speisen und Getränke verpackst.
Was ist die PPWR?
PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ – auf Deutsch die EU-Verpackungsverordnung, offiziell die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ist der Nachfolger der alten EU-Verpackungsrichtlinie und hat ein klares Ziel: weniger Verpackungsmüll in Europa und mehr Kreislaufwirtschaft.
Ein wichtiger Unterschied zum bisherigen deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG): Die PPWR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Das heißt, sie gilt in allen 27 EU-Ländern unmittelbar und einheitlich – Deutschland muss sie nicht erst in ein nationales Gesetz „übersetzen“. Das deutsche VerpackG bleibt für einige Punkte (z. B. die Registrierung bei LUCID) bestehen, wird aber in vielen Bereichen von der PPWR überlagert oder abgelöst.
Kurz gesagt: Die Regeln kommen aus Brüssel und gelten direkt für deinen Betrieb.
Was ändert sich – und ab wann?
Die PPWR trat bereits am 12. Februar 2025 in Kraft, wird aber erst nach einer Übergangsfrist angewendet. Die Pflichten kommen gestaffelt. Hier die wichtigsten Termine für dich:
Ab 12. August 2026 – der Startschuss
- PFAS-Verbot: Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen bestimmte PFAS-Grenzwerte nicht mehr überschreiten. PFAS sind sogenannte „Ewigkeitschemikalien“, die oft für fett- und wasserabweisende Beschichtungen (z. B. in manchen Pappschalen oder Pommes-Tüten) eingesetzt werden.
- Konformität & Nachweise: Hersteller und Inverkehrbringer müssen belegen, dass ihre Verpackungen die Grundanforderungen erfüllen (Konformitätserklärung, Dokumentation).
- Rücknahme: Wer Mehrwegsysteme betreibt, muss zurückgegebene Mehrwegbehälter kostenlos annehmen.
Ab 12. Februar 2027 – „Bring dein eigenes Gefäß mit“
- Bietest du Speisen oder Getränke zum Mitnehmen an, musst du es Kundinnen und Kunden ermöglichen, eigene, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen.
- Dafür darfst du keinen Aufpreis gegenüber der Einwegverpackung verlangen.
- Du musst am Verkaufsort sichtbar darauf hinweisen (z. B. per Aushang).
Ab 12. Februar 2028 – Mehrweg wird zur Pflicht-Option
- Gastronomiebetriebe müssen für Getränke und verzehrfertige Speisen zum Mitnehmen eine Mehrwegoption innerhalb eines Mehrwegsystems anbieten.
- Verpackungen dürfen nicht mehr Leerraum als nötig enthalten (Stichwort: Schluss mit unnötig großen Boxen).
Ab 2029 – Kennzeichnung & Pfand
- Ab 12. August 2028 gilt eine einheitliche Materialkennzeichnung; ab 12. Februar 2029 müssen Mehrwegverpackungen als solche gekennzeichnet sein.
- Bis 1. Januar 2029 sollen 90 % der Einweg-Kunststoffflaschen und Metalldosen getrennt gesammelt werden (Pfandsysteme).
Ab 1. Januar 2030 – die großen Verbote und Quoten
- Verbot bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen im Vor-Ort-Verzehr: Isst dein Gast bei dir im Lokal, dürfen Speisen und Getränke nicht mehr in Einweg-Kunststoffverpackungen serviert werden.
- Aus für Portionsverpackungen: Einweg-Kunststoff-Einzelportionen für Soßen, Ketchup, Zucker, Kaffeesahne und Gewürze sind verboten.
- Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein (Bewertungsstufe A, B oder C).
- Rezyklat-Mindestquoten: Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestanteil an Recyclingmaterial enthalten – je nach Typ zwischen 10 % und 35 %.
Wichtig für kleine Betriebe: Für Kleinstbetriebe mit höchstens 80 m² Verkaufsfläche und maximal 5 Mitarbeitenden gelten Erleichterungen bei der Mehrwegpflicht. Statt eines eigenen Mehrwegsystems reicht es dann, Speisen in mitgebrachte Gefäße abzufüllen. Ob dein Betrieb darunterfällt, solltest du im Zweifel prüfen lassen.
Warum das Ganze?
Europa produziert riesige Mengen Verpackungsmüll – Tendenz steigend. Die EU will diesen Trend umkehren. Die PPWR verfolgt deshalb drei große Ziele:
- Weniger Abfall: Verpackungsmüll pro Kopf soll bis 2030 spürbar sinken und danach weiter zurückgehen.
- Echte Kreislaufwirtschaft: Verpackungen sollen recyclingfähig sein und selbst aus Recyclingmaterial bestehen.
- Weniger Wegwerf-Kultur: Mehrweg und mitgebrachte Behälter sollen zur normalen Wahl werden, nicht zur Ausnahme.
Für dich als Gastronom heißt das: Nachhaltigkeit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern wird gesetzlich eingefordert – aber auch von immer mehr Gästen erwartet.
Was bedeutet das für dich als Gastronom?
Keine Sorge – du musst nicht ab morgen alles umstellen. Aber es lohnt sich, jetzt vorzudenken. Ganz konkret:
- To-go & Lieferung: Deine Einwegverpackungen müssen künftig recyclingfähig und PFAS-frei sein. Setzt du früh auf plastikfreie Alternativen, bist du auf der sicheren Seite.
- Vor-Ort-Verzehr: Servierst du im Lokal noch in Einweg-Kunststoff (z. B. an einer Selbstbedienungstheke)? Das läuft bis 2030 aus – plane den Umstieg auf Mehrweg oder plastikfreies Geschirr.
- Portionsartikel: Die kleinen Plastik-Tütchen für Ketchup, Zucker & Co. verschwinden. Denk über Spender oder Portionierung aus anderen Materialien nach.
- Mehrweg-Angebot: Ab 2027/2028 gehört ein Mehrweg- bzw. Mitbring-Angebot zum Standard. Überlege dir jetzt, welches System zu deinem Betrieb passt.
Der Vorteil, wenn du früh handelst: Du vermeidest Last-Minute-Stress, kannst in Ruhe Lieferanten und Preise vergleichen und punktest bei umweltbewussten Gästen.
Worauf du achten solltest – deine Checkliste
- ☐ Verschaffe dir einen Überblick, welche Verpackungen du aktuell einsetzst (To-go, Vor-Ort, Portionsartikel).
- ☐ Prüfe, ob deine Verpackungen plastikfrei bzw. recyclingfähig und PFAS-frei sind.
- ☐ Plane für ab Februar 2027 die Möglichkeit ein, dass Gäste eigene Behälter mitbringen dürfen – ohne Aufpreis.
- ☐ Entwickle für ab 2028 ein Mehrwegangebot oder tritt einem Mehrwegsystem bei.
- ☐ Steige rechtzeitig vor 2030 von Einweg-Kunststoff-Portionsverpackungen (Soßen, Zucker) auf Alternativen um.
- ☐ Prüfe, ob dein Betrieb unter die Kleinbetriebs-Ausnahme (max. 80 m² / 5 Mitarbeitende) fällt.
- ☐ Bleib bei deiner LUCID-Registrierung und Lizenzierung nach VerpackG aktuell.
- ☐ Suche dir einen verlässlichen Lieferanten für konforme, plastikfreie Verpackungen.
OnlyPak ist dein Partner
Genau beim letzten Punkt kommen wir ins Spiel. OnlyPak ist auf plastikfreie, recyclingfähige Einwegverpackungen für die Gastronomie spezialisiert – aus nachwachsenden Rohstoffen wie Zuckerrohr, Papier, Holz oder Palmblatt. Unsere Produkte helfen dir dabei, den PPWR-Anforderungen einen Schritt voraus zu sein.
- Plastikfrei & recyclingfähig: von der Boxen & Verpackungen bis zu Schalen und Tellern.
- To-go leicht gemacht: unsere Coffee-to-go-Becher und passenden Deckel für den Alltag.
- Versand aus Deutschland: schnelle Lieferung, kurze Wege, verlässliche Verfügbarkeit.
So kannst du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren – und wir sorgen dafür, dass deine Verpackung passt.

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Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die PPWR?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist bereits am 12. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 angewendet. Weitere Pflichten kommen gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus.
Muss ich als kleiner Gastrobetrieb ab 2030 komplett auf Mehrweg umstellen?
Nicht zwingend. Für Kleinbetriebe mit höchstens 80 m² Verkaufsfläche und maximal 5 Mitarbeitenden gibt es Erleichterungen. Statt eines eigenen Mehrwegsystems können sie Speisen in mitgebrachte Behälter der Gäste abfüllen. Ob du darunterfällst, solltest du individuell prüfen.
Sind Papier- und Zuckerrohr-Verpackungen von den Verboten betroffen?
Die Verbote zielen vor allem auf Einweg-Kunststoffverpackungen ab. Plastikfreie Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Papier, Zuckerrohr oder Holz sind eine gute Alternative – sie müssen aber ebenfalls recyclingfähig bzw. konform sein. Achte auf entsprechende Angaben deines Lieferanten.
Was ist der Unterschied zwischen PPWR und dem deutschen VerpackG?
Das VerpackG ist ein nationales deutsches Gesetz, die PPWR eine EU-weite Verordnung. Als Verordnung gilt die PPWR unmittelbar in allen EU-Ländern, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Sie ergänzt und überlagert das VerpackG in vielen Punkten; einige nationale Pflichten (z. B. die LUCID-Registrierung) bleiben zunächst bestehen.
Was passiert mit den kleinen Plastik-Portionstütchen für Ketchup und Zucker?
Einweg-Kunststoff-Einzelportionen für Würzmittel, Soßen, Kaffeesahne, Zucker und Gewürze sind ab dem 1. Januar 2030 in der Gastronomie verboten. Am besten stellst du rechtzeitig auf Spender oder alternative, plastikfreie Portionierungen um.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Betriebs wende dich bitte an deine IHK oder eine fachkundige Beratung.